Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17821
OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23 (https://dejure.org/2023,17821)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.06.2023 - 2 MB 8/23 (https://dejure.org/2023,17821)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 2 MB 8/23 (https://dejure.org/2023,17821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,17821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 9 BeamtStG
    DaZ-Zertifikat als konstitutives Merkmal im Anforderungsprofil für die Planstelle einer Grundschullehrkraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DaZ-Zertifikat als konstitutives Merkmal im Anforderungsprofil für die Planstelle einer Grundschullehrkraft

  • rechtsportal.de

    DaZ-Zertifikat als konstitutives Merkmal im Anforderungsprofil für die Planstelle einer Grundschullehrkraft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23
    Es kann erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (stRspr, vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 23. März 2021 - 2 VR 5.20 -, juris Rn. 24; siehe auch Hoffmann, in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, Loseblatt, Werkstand: September 2018, § 9 BeamtStG Rn. 18 m. w. N.).

    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 26).

    Schließlich erscheint die Auswahl der Antragstellerin angesichts der im Vergleich zur Beigeladenen besseren Note im zweiten Staatsexamen in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23
    Es kann erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (stRspr, vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 23. März 2021 - 2 VR 5.20 -, juris Rn. 24; siehe auch Hoffmann, in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, Loseblatt, Werkstand: September 2018, § 9 BeamtStG Rn. 18 m. w. N.).

    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 26).

    Schließlich erscheint die Auswahl der Antragstellerin angesichts der im Vergleich zur Beigeladenen besseren Note im zweiten Staatsexamen in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 23.03.2021 - 2 VR 5.20

    Hochschulabschluss in bestimmten Studienbereichen und IT-Fachkenntnisse als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23
    Es kann erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (stRspr, vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 23. März 2021 - 2 VR 5.20 -, juris Rn. 24; siehe auch Hoffmann, in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, Loseblatt, Werkstand: September 2018, § 9 BeamtStG Rn. 18 m. w. N.).

    Je stärker die fachliche Ausdifferenzierung der Organisationseinheiten der Verwaltung ist und je höher die Anforderungen an die Spezialisierung der dort eingesetzten Beamten sind, desto eher kann es erforderlich werden, im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung besondere Qualifikationsanforderungen an den künftigen Stelleninhaber zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021 - 2 VR 5.20 -, juris Rn. 26; OVG Münster, Beschluss vom 29. Dezember 2022 - 6 B 1127/22 -, juris Rn. 12. f. m. w. N.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23
    Schließlich erscheint die Auswahl der Antragstellerin angesichts der im Vergleich zur Beigeladenen besseren Note im zweiten Staatsexamen in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23
    So ist nachvollziehbar, dass der Dienstherr etwa bei einem festgestellten Bedarf von Lehrern in einer bestimmten Fremdsprache oder in bestimmten mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern das Anforderungsprofil auf solche Bewerber eingrenzt, die ein entsprechendes Hochschulstudium absolviert haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 C 22.09 - juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23
    Schließlich erscheint die Auswahl der Antragstellerin angesichts der im Vergleich zur Beigeladenen besseren Note im zweiten Staatsexamen in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23
    Anders verhält es sich hingegen in der Beschwerde, in der die Beigeladene mit Antragstellung nicht nur das Risiko trägt, selbst Kosten zu tragen (vgl. § 154 Abs. 3 VwGO ), sondern korrespondierend dazu im Falle eines erfolglosen Antrages - hier: die Beschwerde der Antragstellerin zurückzuweisen - auch das Schicksal des erfolglosen Antrages des unterstützten Beteiligten - hier: des Antragsgegners - teilt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, juris Rn. 15; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 154 Rn. 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2022 - 6 B 1127/22

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23
    Je stärker die fachliche Ausdifferenzierung der Organisationseinheiten der Verwaltung ist und je höher die Anforderungen an die Spezialisierung der dort eingesetzten Beamten sind, desto eher kann es erforderlich werden, im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung besondere Qualifikationsanforderungen an den künftigen Stelleninhaber zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021 - 2 VR 5.20 -, juris Rn. 26; OVG Münster, Beschluss vom 29. Dezember 2022 - 6 B 1127/22 -, juris Rn. 12. f. m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22

    Unterschiedliche dienstliche Beurteilungen von gleich qualifizierten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23
    Schließlich erscheint die Auswahl der Antragstellerin angesichts der im Vergleich zur Beigeladenen besseren Note im zweiten Staatsexamen in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht